


Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet im Rekordtempo voran. Nie wurden in unserer Region mehr Photovoltaikanlagen ans Netz genommen als in den Jahren 2023 und 2024. Daher haben wir vom unserem vorgelagerten Netzbetreiber die Restriktion erhalten, dass nur noch Erzeugungsanlagen mit einer Leistung vom maximal 30 kW an das Stromnetz der Stadtwerke Zirndorf angeschlossen werden dürfen.
Lesen Sie die Hinweise auf dieser Seite bitte sorgfältig durch, unabhängig davon, ob es nur ein kleines Balkonkraftwerk oder eine größere Anlage wird.
Bitte beachten Sie, dass keine Abnahme der Anlage durch die Stadtwerke Zirndorf erfolgt. Erzeugungsanlagen können kann nach der Inbetriebsetzung/Fertigstellung direkt betrieben werden, bei Anlagen über 800 Watt kann die Inbetriebsetzung nur durch den eingetragenen Elektroinstallateur (Anlagenerrichter) erfolgen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine steckfertige PV-Anlage, ein sogenanntes Balkonkraftwerk zu installieren.
Unter dem Link des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) "Steckerfertige PV-Anlagen" erhalten Sie aktuelle technische Informationen.
Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Elektriker beraten - schon aus Gründen der Sicherheit für Ihre elektrische Anlage zuhause.
Sollte ein Austausch Ihres Stromzählers für den Betrieb notwendig sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung für einen kostenfreien Austausch.
Für sonstige Fragen zu Balkonkraftwerken senden Sie gerne eine E-Mail an: bkw@stadtwerke-zirndorf.de
Bei uns müssen Sie keine Anmeldung für Ihr kleines Kraftwerk einreichen.
Als Betreiber eines Balkonkraftwerkes sind Sie aber vom Gesetzgeber verpflichtet, dieses spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme (Stand Mai 2024) im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Wenn Ihre Anlage gewisse Bedingungen erfüllt, können Sie bei uns einen Antrag auf Einspeisevergütung stellen. Bedingungen sind unter anderem: Die Gesamtleistung aller Module darf 2.000 W nicht übersteigen, die Gesamtleistung aller Wechselrichter darf maximal 800 VA bzw. W betragen. Weitere Informationen und Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Einspeisevergütung BKW.
Anmeldungen sowie Fertigstellungen von Anlagen über 800 Watt nehmen Sie im Netzanschlussportal vor.
Bitte beachten Sie, dass keine Abnahme der Anlage durch die Stadtwerke Zirndorf erfolgt.
Die Erzeugungsanlage kann nach der Inbetriebsetzung/Fertigstellung durch den eingetragenen Elektroinstallateur (Anlagenerrichter) direkt betrieben werden
Die VDE-AR-N 4105 ist eine wichtige Richtlinie für die technische Auslegung und den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz. Die Inbetriebsetzung erfolgt in der Regel durch einen autorisierten Fachbetrieb, der die Anlage fachgerecht installiert und geprüft hat. Diese Prüfung halten Sie im Formular “Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher” fest und senden es uns an elektro@stadtwerke-zirndorf.de
Wir weisen darauf hin, dass Erzeugungsanlagen und Stromspeicher im Markstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur innerhalb vier Wochen nach Inbetriebsetzung registriert werden müssen.
Grundsätzlich ist der Anlagenbetreiber hierzu verpflichtet und für die Registrierung verantwortlich. Ggfs. übernimmt dies der Installateur, im Zweifel wenden Sie sich bitte an diesen.
Bisher waren bereits bestehende PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 7 kWp durch die 70-Prozent-Regelung eingeschränkt.
Seit Januar 2023 können Sie bei uns eine Deaktivierung der 70 %-Regel beantragen.
Übrigens: Seit dem 14. September 2022, dem Beschlusstag des Kabinetts, können private Photovoltaikanlagen bis zu 25 kWp ohne eine voreingestellte Wirkleistungsbegrenzung ans Netz gehen.
Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und senden es an elektro@stadtwerke-zirndorf.de
Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 14.09.2022)
Anlagen bis 7 kWp: Die Begrenzung wurde zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Betreiber können die Drosselung am Wechselrichter entfernen (lassen).
Anlagen über 7 kWp bis 25 kWp: Die 70-%-Begrenzung entfällt hier erst mit dem Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys). Bestehende Anlagen müssen diese Steuerbarkeit bis spätestens 2029 nachrüsten
Wirkleistungsbegrenzung bei Neuanlagen ab Inbetriebnahme 25.02.2025
Die 60%-Regel ist Teil des Solarspitzengesetzes (ab 25.02.2025), das vorschreibt, dass neue Photovoltaikanlagen (bis 100 kWp)
ohne intelligentes Messsystem (iMSys) und Steuerbox maximal 60% ihrer Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen dürfen.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, Einspeiseabrechnungen für PV-Anlagen zu erstellen, auch wenn die Vergütungssumme aufgrund fehlender Einspeisung Null beträgt. Dies betrifft auch lediglich im Marktstammdatenregister registrierte Balkonkraftwerke. Dies dient der Dokumentation der Strommengen, der korrekten Abrechnung und der rechtlich vorgegebenen Nachweisführung.
Die Rechnungsprozesse und die Weiterverarbeitung (Rechnungsdruck, Kuvertierung, Frankierung, Versand) sind datenbankgestützt und laufen mit einem hohen, auf Effizienz und Kostenminimierung ausgerichteten Automatisierungsgrad.
Einzelne Posten herauszufiltern wäre technisch zwar möglich, eine Umprogrammierung der Abrechnungssysteme oder Kosten für manuelle Eingriffe unserer Mitarbeiter würde erheblich mehr Kosten verursachen, als durch den Versand von "Nullrechnungen" eingespart werden könnte.
Wir bitten unsere Kunden und die Bürger in unserem Netzgebiet um Verständnis, wenn es somit zu einem Rechnungs- bzw. Gutschriftversand kommt, auch wenn die Summe einmal gleich null ist.
0911 60806-112
0911 60806-9555
elektro@stadtwerke-zirndorf.de
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